Allgemeine Geschäfts-
bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kick+snare GmbH
Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen der kick+snare GmbH, August-Hanken-Straße 24, 26125 Oldenburg (nachfolgend „Agentur“), gegenüber Auftraggebern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
Die AGB gelten auch für zukünftige Aufträge, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
2. Vertragsschluss und Leistungserbringung
Angebote der Agentur sind – sofern nicht anders angegeben – drei Wochen ab Zugang bindend. Kostenvoranschläge sind bis zur schriftlichen Annahme durch die Agentur unverbindlich.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
Von der Agentur erstellte Besprechungsprotokolle gelten als kaufmännische Bestätigung, sofern sie den zuvor abgestimmten Leistungsumfang zutreffend wiedergeben. Unterlagen, Arbeitsmittel und Hilfsmittel der Agentur verbleiben – soweit sie nicht ausdrücklich als Leistung geschuldet sind – im Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe von Arbeitsdateien, Zwischenständen oder internen Hilfsmitteln ist nicht geschuldet. An immateriellen Arbeitsergebnissen werden ausschließlich Nutzungsrechte nach Maßgabe von Ziffer 6 eingeräumt.
3. Einsatz Dritter
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (z. B. Subunternehmer oder spezialisierte Dienstleister) einzusetzen.
Produktionsaufträge für Werbemittel kann die Agentur im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilen, sofern dieser vorab informiert wurde und nicht fristgerecht widerspricht.
4. Vergütung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur. Technische und interne Kosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Leistungen Dritter werden zuzüglich einer Service-Fee von 15 % des jeweiligen Nettorechnungsbetrags weiterberechnet.
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen monatlich abzurechnen und bei Zahlungsverzug Vorauszahlungen für weitere Leistungen zu verlangen.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Abgaben und Gebühren (z. B. GEMA, KSK, Zölle) trägt der Auftraggeber.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen bei der Agentur.
6. Nutzungsrechte
Alle von der Agentur im Rahmen des Auftrags erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Der Auftraggeber erhält an den vollständig bezahlten immateriellen Arbeitsergebnissen die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind. Bis zur vollständigen Bezahlung ist eine Nutzung nur nach schriftlicher Einigung zulässig.
Materielle Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Jede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung – insbesondere in zeitlicher, räumlicher oder medialer Hinsicht – bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Im Falle einer Unternehmensnachfolge, eines Wechsels der Rechtsträgerschaft, einer Unternehmensveräußerung oder Insolvenz des Auftraggebers ist für die Übertragung der Nutzungsrechte die vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur erforderlich. Diese darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
Die Agentur ist berechtigt, Arbeitsergebnisse sowie den Namen des Auftraggebers unentgeltlich zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
Nicht genutzte oder abgelehnte Konzepte, Entwürfe und Ideen verbleiben bei der Agentur.
Quellcodes, offene Daten, Projektorganisationsunterlagen sowie technische Dokumentationen sind nicht Bestandteil der Rechteeinräumung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Einsatz von KI
Die Agentur ist berechtigt, KI-gestützte Anwendungen zur Leistungserbringung einzusetzen. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber hiermit einverstanden.
Ein Widerspruch gegen den Einsatz von KI kann Auswirkungen auf Preis, Zeitplan und Umsetzbarkeit der Leistung haben.
Soweit rechtlich möglich, werden Nutzungsrechte an KI-generierten Inhalten eingeräumt. Eine Haftung der Agentur für die rechtliche Schutzfähigkeit oder Exklusivität solcher Inhalte ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies, entfallen entsprechende Gewährleistungsansprüche.
Bei berechtigten Mängeln ist die Agentur nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit werkvertragliche Leistungen vorliegen – ein Jahr ab Leistungserbringung.
9. Haftung
Bei fahrlässiger Pflichtverletzung ist die Haftung der Agentur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der erbrachten Leistungen. Wird der Auftrag trotz Hinweisen auf rechtliche Risiken auf Wunsch des Auftraggebers fortgeführt, ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und nicht unbefugt zu nutzen oder weiterzugeben.
11. Datenschutz
Der Auftraggeber sichert zu, dass übermittelte personenbezogene Daten rechtmäßig erhoben wurden und datenschutzkonform verarbeitet werden dürfen.
Die Agentur ist berechtigt, personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Auftraggeber sorgt für geeignete Datensicherungen vor der Übergabe von Daten.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
